Freitag, Juni 08, 2007

DAS war nun wirklich unnötig!

Spähfahrzeuge der Bundeswehr überwachen das Gelände um Heiligendamm. Ich glaube nicht, dass dieser Einsatz des Heeres durch Artikel 35 Absatz 2 GG gedeckt ist. Denn der G8-Gipfel wird sich wohl kaum unter "Naturkatastrophe" oder "besonders schwerer Unglücksfall" im Sinne der Norm subsumieren lassen. Und das Vorliegen des Verteidigungs- oder Spannungsfalles kann zwanglos verneint werden.
Der generell von Artikel 87a Absatz 2 GG verbotener Einsatz der Bundeswehr im Innern wäre aber nur in diesen beiden Fällen gerechtfertigt.
Abgesehen davon, dass eine solche Verwendung von Soldaten zur Demonstrationsüberwachung wahrscheinlich grundgesetzwidrig ist, verstehe ich auch rein praktisch nicht, wer auf den Gedanken kommt, den Fennek der Bundeswehr in Heiligendamm einzusetzen: Die Bundespolizei verfügt in ihren Arsenalen über mindestens ebenso effektive Aufklärungstechnologie, wie dieses militärische Spähfahrzeug sie verwendet.
Wäre die Überwachung blau-silber gewesen anstatt grün, wäre sie wenig problematisch. Aber vielleicht sind ästhetische Überlegungen ja auch ein Rechtfertigungsgrund für einen Einsatz der Streitkräfte im Innern. Ich forsche nochmal nach... Denn der Fennek passt farblich devinitiv besser in die malerische Mecklenburger Landschaft als ein Polizeiauto.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

wenn schon Amtshilfe dann richtig!
Mitlerweile werden Tornados nicht nur am Hindukusch zur Verteidigung von Deutschland eingesetzt sondern auch über Deutschland selbst.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,488177,00.html

Wer wohl der Feind ist? Die G8-Demonstranten oder die Saats- und Regierungscheffs der G8?