Montag, Mai 07, 2007

Ha!

Ich hab mal wieder Glück gehabt. Ich bin meine Frage bezüglich des Art.13 Abs.2 lit.c) ICESCR losgeworden! Mehr oder weniger zufällig ist mir nämlich heute ein Delegierter vom ECOSOC über den Weg gelaufen. Und der ist mir nicht entwischt... Tja. Und seine Antwort war interessant.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und? Wann ziehen wir vor den Völkergerichtshof?

Anonym hat gesagt…

Wenn das optional protocol zum ICESCR into force geentert ist. Dann wird es eine Art Individualklagerecht aus dem Pakt geben. Kann sich auch nur noch um Jahre handeln. Denn für den Entwurf hat die Völkergemeinschaft gerade mal acht davon gebraucht.
Also, ich unterstütze meine Kinder 2035 vor dem Weltgericht im Kampf gegen Studiengebühren. Wenn es dann noch Universitäten gibt...

Anonym hat gesagt…

Und was ist mit Art. 25 Satz 2 GG? Wenn dieses ICESCR wirksames Völkerrecht ist, dann wäre das doch gar nicht so schwierig zu machen. Du erhebst Einspruch gegen den nächste Gebührenbescheid, gehst mit der Ablehnung zum VG und versuchst dann dort eine Richtervorlage nach Art. 100 GG zu erreichen. Oder hab ich was falsch verstanden?