Freitag, Mai 04, 2007

Ärgerlich

Wirklich zu blöd! Also ich war gestern beim ECOSOC. Falls jemand nicht weiß, was das ist: Der Economic and Social Council der UN. Und wer nicht weiß was das ist: Nicht so schlimm, hier kurz nachlesen.
Ich war aber nicht in New York, sondern in Genf, wo im Palais Wilson der High Commissioner for Human Rights sitzt. Aber nicht nur der, sondern auch noch ein paar andere fleißige Leute. Unter Anderem auch der Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte. Wer nicht weiß was das ist: Nicht so schlimm, hier kurz nachlesen.
Dieser Wächter über die besagten, in einem internationalen Pakt besiegelten, Rechte klopft nun regelmäßig alle Mitgliedsstaaten darauf ab, ob sie auch brav ihren Pflichten aus dem Vertrag nachkommen. Wenn nicht, petzt der Ausschuss und es gibt Haue von weiter oben. So ungefähr jedenfalls. Naja, wir haben jedenfalls der Examinierung Ungarns beigewohnt, deren Delegation von den Experten der Runde recht ordentlich mit Fragen traktiert wurde.
Na das ist doch toll, werdet ihr da sagen. Stimmt. Fand ich auch. Denn jetzt wo ich da war, erschien mir die Antwort auf eine recht interessante Frage in greifbarer Nähe: Ist es eigentlich egal, dass in Deutschland wieder Studiengebüren eingeführt worden sind? Auch in Anbetracht des Art. 13 Abs.2 lit. c) ICESCR? Für die, die den Wortlaut der Textstelle gerade nicht im Kopf haben:
Artikel 13 - Recht auf Bildung
Abs.1 Die Vertragsparteien erkennen das Recht auf Bildung an. (...)
Abs.2 Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die Verwirklichung dieses Rechtes
(...)
c) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen (...) zugänglich gemacht werden muss;
(...)
(...)
Deutschland ist also Mitglied in einem internationalen Vertrag der zwar Studiengebüren nicht per se verbietet, es jedoch verbietet hinter ein einmal erreichtes Ziel des Vertrages zurückzufallen. Und die Unentgeltlichkeit des Studiums ist eines dieser Ziele...
Um also zu klären ob der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte für die Bundesrepublik in diesem Punkt ausnahmsweise nicht gilt, machte ich mich also nach der Sitzung an den deutschen Vertreter des Ausschusses heran. Und jetzt kommt das Ärgerliche: Schon nach kurzem Plaudern merkte ich wie der graumelierte Herr immer unruhiger wurde (mehre wartende Augenpaare in Anzügen waren auf uns gerichtet), verstohlen auf seine Uhr blickte und, noch bevor ich ihm die bahnbrechende Frage stellen konnte, mit der Frage, ob ich nachher noch da sei, er müsse jetzt weg und würde sich dann gerne länger mit mir unterhalte, davoneilte.
Ich war später nicht mehr da. Deswegen schwirrt die Frage weiter in meinem Kopf herum. Aber vielleicht finde ich ja noch jemanden, der sie mir beantwortet.

Das war zum Glück das einzig Blöde an diesem Tag...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich erinnere mich dunkel, dass das selbe Problem schon zur EU-Rechtswidrigkeit diskutiert wurde... ich glaube auch mit dem Ergebnis der Rechtswidrigkeit der Studiengebühren.